Parlament
Im Parlament, also im Landtag Brandenburg, sind die Abgeordneten - auch Mitglieder des Landtags (MdL) - Volksvertreter_innen der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger. Die Zusammensetzung des Landtages wird durch die Landtagswahlen festgelegt. In Brandenburg finden die Landtagswahlen alle fünf Jahre statt.
Die vergangene Wahl war am 27. September 2009. Bündnis 90/ Die Grünen zogen nach 15 Jahren Parlamentsabstinenz (1990 bis 1995 war Bündnis 90 im Landtag) mit 5,7% der stimmen wieder als Fraktion in den Brandenburger Landtag. Sie bilden zusammen mit der FDP und der CDU die Opposition. Die SPD und die Linke sind die Landesregierung. Die Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die folgenden:
- Kontrolle der Landesregierung
- Erlass von Landesgesetzen
- Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes
Ausschüsse
Die fachliche Hauptarbeit findet in den Ausschüssen statt. Ausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten. Die Aufträge werden ihnen entweder vom Landtag erteilt oder sie können sich aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und dem Landtag Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge unterbreiten. Die Ausschüsse im Brandenburger Landtag tagen meist öffentlich, so dass Interessierte Sitzungen beiwohnen können.
Wer interessiert ist mehr über den Landtag oder die Ausschüsse zu erfahren, kann sich gerne bei uns im Wahlkreisbüro melden oder sich direkt an den Besucherdienst im Landtag wenden:
Sabine Niels ist im Rechtsausschuss sowie im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur vertreten. Im Ausschuss für Infrastruktur bearbeite ich das Gebiet der Landwirtschaft.
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Aktualisiert (Dienstag, den 01. März 2011 um 19:59 Uhr)












